FAQ

Gibt es Förderungen für Klimaanlagen?

Hier sind die Fördermöglichkeiten für Klimaanlagen in Deutschland:

Für Privatwohnhäuser (Wohngebäude)

  • KfW – BEG EM Zuschuss für Luft‑Luft‑Wärmepumpen
    Split‑Klimaanlagen, die auch als Wärmepumpe primär zum Heizen dienen, sind förderbar:
    • 30 % Basisförderung
    • +5 % Effizienzbonus bei natürlichen Kältemitteln
    • +20 % Geschwindigkeitsbonus bei Austausch alter Heizungen
    • +30 % Einkommensbonus bei eigenem Haushalt und Einkommen < 40 000 €
      → Maximal 70 % Förderung möglich
  • Technische Anforderungen:
    Geräte ≤ 12 kW: Jahresheizwirkungsgrad ≥ 181 % bzw. SCOP ≥ 4,6
    Geräte > 12 kW: ≥ 150 % bzw. SCOP ≥ 3,7
  • Förderfähige Kostenbegrenzung:
    Bis 30 000 € pro Wohneinheit (Steigerung je weiterer Einheit)
  • Planung und Antrag:
    Der Antrag muss vor Vertrags­abschluss gestellt werden. Förderung kann mit zinsgünstigem KfW-Kredit kombiniert werden und umfasst auch Nebenkosten wie Planung, Montage und Abbau.

Weitere Informationen: https://www.heizung.de/ratgeber/klimaanlage/foerderung-klimaanlage.html

Für gewerbliche und Nichtwohngebäude

Weitere Informationen: https://www.heizung.de/ratgeber/klimaanlage/foerderung-klimaanlage.html

Fazit

  • Privatwohnungen/Einfamilienhäuser: Förderung möglich, wenn die Klimaanlage auch effizient heizt und als Wärmepumpe eingesetzt wird.
  • Reine Kühlung (Mobile oder klassische Splitgeräte): Keine Förderung.
  • Gewerblich/Nichtwohnbereich: Über BAFA für Anlagen mit natürlichen Kältemitteln.

Wichtige Hinweise

  • Antrag immer vor Vertragsabschluss stellen!
  • Förderprogramme gelten aktuell bis Dezember 2026, teilweise befristet weiter!
  • Förderungen kombinierbar mit kommunalen oder Landes-Zuschüssen – lohnt sich, lokal nachzuforschen.