Hier sind die Fördermöglichkeiten für Klimaanlagen in Deutschland:
Für Privatwohnhäuser (Wohngebäude)
- KfW – BEG EM Zuschuss für Luft‑Luft‑Wärmepumpen
Split‑Klimaanlagen, die auch als Wärmepumpe primär zum Heizen dienen, sind förderbar:- 30 % Basisförderung
- +5 % Effizienzbonus bei natürlichen Kältemitteln
- +20 % Geschwindigkeitsbonus bei Austausch alter Heizungen
- +30 % Einkommensbonus bei eigenem Haushalt und Einkommen < 40 000 €
→ Maximal 70 % Förderung möglich
- Technische Anforderungen:
Geräte ≤ 12 kW: Jahresheizwirkungsgrad ≥ 181 % bzw. SCOP ≥ 4,6
Geräte > 12 kW: ≥ 150 % bzw. SCOP ≥ 3,7 - Förderfähige Kostenbegrenzung:
Bis 30 000 € pro Wohneinheit (Steigerung je weiterer Einheit) - Planung und Antrag:
Der Antrag muss vor Vertragsabschluss gestellt werden. Förderung kann mit zinsgünstigem KfW-Kredit kombiniert werden und umfasst auch Nebenkosten wie Planung, Montage und Abbau.
Weitere Informationen: https://www.heizung.de/ratgeber/klimaanlage/foerderung-klimaanlage.html
Für gewerbliche und Nichtwohngebäude
- BAFA Kälte‑Klima‑Initiative:
Fördert stationäre Kälte‑ und Klimaanlagen mit natürlichen Kältemitteln (z. B. R‑290, R‑600a) mit 15 % Zuschuss
– Antragstellung über BAFA. - Zusätzlich:
Förderungen für Lüftungssysteme als Teil des BEG mit bis zu 15 % + ggf. iSFP-Bonus
Weitere Informationen: https://www.heizung.de/ratgeber/klimaanlage/foerderung-klimaanlage.html
Fazit
- Privatwohnungen/Einfamilienhäuser: Förderung möglich, wenn die Klimaanlage auch effizient heizt und als Wärmepumpe eingesetzt wird.
- Reine Kühlung (Mobile oder klassische Splitgeräte): Keine Förderung.
- Gewerblich/Nichtwohnbereich: Über BAFA für Anlagen mit natürlichen Kältemitteln.
Wichtige Hinweise
- Antrag immer vor Vertragsabschluss stellen!
- Förderprogramme gelten aktuell bis Dezember 2026, teilweise befristet weiter!
- Förderungen kombinierbar mit kommunalen oder Landes-Zuschüssen – lohnt sich, lokal nachzuforschen.